Gerade im Verkehrsrecht ist schnelles Handeln notwendig.

Die Frist zum Einlegen des Einspruchs gegen einen erhaltenen Bußgeld-Bescheid beträgt nur zwei Wochen.

Bei einem Unfall gilt es, zügig zu handeln, den Schaden zu ermitteln und die Regulierung des Schadens in die Wege zu leiten.

Jetzt Soforthilfe vom Anwalt erhalten

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß ist Anwalt auf Seiten der Autofahrer und vertritt Ihre Interessen hier vor Ort und bundesweit und vertritt Sie vor jeder Bußgeldbehörde und jedem Gericht.

Durch eine konsequente Spezialisierung weiß er genau, was im konkreten Fall zu tun ist, um die Sache zu einem positiven Ende zu führen. Er bedient sich der renommiertesten Sachverständigen, um sämtliche Aspekte zu Ihren Gunsten erkennen und nachweisen zu können.

kostenlose Ersteinschätzung
häufige Einstellung des Verfahrens
drastische Reduzierung der Geldbuße
Erhalt höherer Schadensersatz­zahlungen

Wenn Sie geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid erhalten haben, einen Unfall erlitten haben oder einer verkehrsrechtlichen Straftat beschuldigt werden, ermöglicht Ihnen Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß die kompetente Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe und der in Betracht kommenden Ansprüche

Entscheidend ist, dass Sie mobil bleiben

…und Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr mit kompetenter Unterstützung durchsetzen. Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß ist für Sie bundesweit tätig und vertritt Sie vor jeder Bußgeldbehörde und jedem Gericht.

Spezialkenntnisse im Verkehrsrecht

Erforderlich in diesem Rechtsgebiet sind Spezialkenntnisse, um eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Häufig sind es eben „die kleinen Tricks“, die erforderlich sind, um dem Verfahren zum Erfolg zu verhelfen. Ebenso häufig bedarf es technischer Kenntnisse der Messverfahren, die nur die wenigsten der auch in anderen Rechtsgebieten tätigen Anwälte haben.

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß
Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß nimmt Ihre Interessen in folgenden Bereichen wahr:

Bußgeldbescheid

Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß ist Ihr qualifizierter und versierter Verteidiger, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

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Fahrerlaubnis

Der eigene Führerschein stellt häufig die Existenzgrundlage dar. Diese wird gefährdet, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Fahrverbot angeordnet wird. Sofern Sie von der Polizei damit konfrontiert worden sein sollten, eine Verkehrsstraftat begangen zu haben, setzen Sie sich am besten schnellstmöglich mit Rechtsanwalt Lars-Oliver Manß in Verbindung. Je früher auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden kann, desto größer sind auch die Erfolgschancen der Verteidigung.

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Unfall-Regulierung

Nach einem Verkehrsunfall ergeben sich viele Fragen, die es umgehend zu beantworten gilt. Besonders wichtig ist es, Schadensersatzansprüche möglichst zügig und mit Belegen bei der Versicherung des Unfallgegners anzumelden, damit es zu einer zeitnahen Regulierung kommt, Versicherungen zahlen nämlich nur ungern freiwillig.

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Autokauf / Gewährleistung / Rückabwicklung

Sie haben ein Fahrzeug gekauft und stellen nunmehr Sachmängel fest oder haben gar in Erfahrung gebracht, dass Sie getäuscht wurden?

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Kosten

Insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese sie gerade in Verkehrsrechtlichen Delikten in der Regel von den Kosten freistellen. Eine Ausnahme von der Kostenübernahme besteht nur bei der strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes. Damit es dazu nicht kommt, schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind die Kosten immer auch komplett vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

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